Allgemeine Geschäftsbedingungen der 3 Pi Consulting und Management GmbH
Soweit einzelvertraglich nicht anders vereinbart, gelten für
die Durchführung der Leistungen der 3 Pi Consulting und Management GmbH (im Folgenden "3 Pi")
nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (die "Bedingungen"):
§ 1 Allgemeines
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der 3Pi erfolgen ausschließlich auf der
Grundlage dieser Bedingungen, die auch für zukünftige Geschäfte angewendet
werden, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist. Abweichenden
Geschäftsbedingungen und Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis
auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Bedingungen gelten nur, wenn sie von 3Pi ausdrücklich
schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Angebot und Abschluss
Die Angebote von 3 Pi sind freibleibend und unverbindlich;
sie binden 3 Pi bezüglich der genannten Preise und der zugesicherten Leistungen 4
Wochen vom Tag der Abgabe an, soweit in dem Angebot von 3 Pi nicht anders bestimmt.
Vertragsabschlüsse werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von 3 Pi
wirksam. Die Vertragspflichten von 3 Pi bestimmen sich nach Art, Umfang und Zeit ausschließlich
nach dem schriftlichen Angebot. Sollte 3 Pi nach Vertragsschluss feststellen, dass der Auftraggeber
seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, so kann 3 Pi vom Vertrag zurücktreten und Ersatz
für bereits getätigte Aufwendungen verlangen, wenn der Auftraggeber trotz schriftlicher
Mahnung mit Fristsetzung durch 3 Pi seine Mitwirkungshandlung oder die fällige Leistung nicht
erbringt.
§ 3 Lieferfristen und Termine
Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, es sei denn, die schriftliche Lieferzusage wurde als
verbindlich gekennzeichnet. Mit der Ausführung des Auftrags wird erst nach endgültiger
Klärung des Auftragsumfangs, nach dem Eintreffen des eventuell benötigten Probenmaterials
und dem Eingang der vereinbarten Anzahlung begonnen. Die Lieferfrist verlängert sich bei
Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eintretenden und
von 3 Pi nicht zu vertretenden Hindernissen.
§ 4 Mängelansprüche und Haftung
- Berechtigte und fristgerechte Mängelrügen werden durch Nacherfüllung behoben,
falls 3Pi nicht nach den gesetzlichen Voraussetzungen zur Verweigerung der Nacherfüllung
berechtigt ist. Bei unterlassener, unmöglicher oder fehlgeschlagener Nachbesserung kann
der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der
Vergütung verlangen. Wenn 3Pi nach den gesetzlichen Regelungen und/oder nach Maßgabe
dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen hat, der anders als durch Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde, so haftet 3Pi nach folgender Maßgabe beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist stets auf
den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Wenn der Schaden durch eine vom Auftraggeber für einen solchen Schadensfall abgeschlossene
Versicherung (ausgenommen Summenversicherungen) gedeckt ist und
reguliert werden kann, haftet 3Pi nur für eventuell entstehende
wirtschaftliche Nachteile des Auftraggebers, insbesondere höhere Versicherungsprämien oder
Zinsschäden bis zur Schadensregulierung durch den Versicherer des
Auftraggebers. Für Schäden (außer bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit), die
leicht fahrlässig durch einen Mangel der Leistung von 3Pi verursacht wurden, haftet 3Pi
nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt
wurde, und dann nur im Umfang dieser Bedingungen. Die verschuldensunabhängige
Haftung von 3Pi nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen des
Mangels und der Übernahme des Beschaffungsrisikos oder einer
selbständigen Garantie bleibt unberührt. Im Fall einer Garantie haftet 3Pi nur
insoweit, wie die Garantie den Auftraggeber gerade gegen den Schaden absichern sollte. Die
Haftung im Falle des Leistungsverzugs der 3 Pi ist für jede vollendete
Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung auf 0,5% der
vereinbarten Vergütung, maximal jedoch auf 5% der Vergütung begrenzt.
- Versendet 3 Pi Sache oder Werk im Auftrag des Auftraggebers, geht die Gefahr des Untergangs
oder der Verschlechterung der Sache oder des Werks mit Übergabe an die Transportperson
auf den Auftraggeber über.
Etwaige eigene Ansprüche gegen die Transportperson wird 3 Pi an den Auftraggeber abtreten
oder nach Wahl von 3 Pi für diesen im eigenen Namen und auf Kosten des
Auftraggebers geltend machen, weitergehende Ansprüche des Auftraggebers
gegenüber 3 Pi sind ausgeschlossen.
- Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie 3 Pi innerhalb 8 Tagen nach
Berichtszustellung bzw. verdeckten Mängeln unverzüglich nach Entdeckung schriftlich
mitgeteilt werden.
- Arbeiten und Beratungstätigkeiten, die in den Räumen des Auftraggebers notwendig werden, liegen in der Verantwortlichkeit des Auftraggebers.
§ 5 Inhalt des Projektplans
Die Art und Reihenfolge der Untersuchungen werden in einem Projektplan festgelegt.
Je nach Auslastungen der Versuchseinrichtungen behält sich 3 Pi eine Änderung im Ablauf
des Projektplans vor. Aufgrund von Zwischenergebnissen kann der Projektplan einvernehmlich
geändert werden. Mehrkosten, die hierdurch auf Veranlassung des Auftraggebers entstehen,
gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 6 Erstellung von Abschlussberichten
Die Ergebnisse der durchgeführten Arbeiten werden dem
Auftraggeber in geeigneter Form präsentiert. Falls im Angebot vereinbart, wird
hierzu ein entsprechender Abschlussbericht angefertigt.
§ 7 Referenzen
Der Auftraggeber erklärt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung, dass 3 Pi ihn in
ihrer Werbung oder gegenüber Dritten als Referenzadresse nennen kann. Detaillierte
Projektinhalte sind davon nicht betroffen und werden nach § 8 dieser Bedingungen behandelt.
§ 8 Behandlung von Arbeitsergebnissen und Berichten
- Die Arbeitsergebnisse eines Auftrags werden vertraulich behandelt.
Davon ausgenommen sind technische und ingenieurmäßige Ergebnisse, die, vorbehaltlich
einer im Einzelfall erforderlichen Abstimmung mit dem Auftraggeber, von 3 Pi in
verallgemeinerter Form zu Informationszwecken verwendet werden dürfen, sofern
hierdurch nicht erkennbar schutzwürdige Interessen des
Auftraggebers tangiert werden. Arbeitsergebnisse und Berichte dürfen vom
Auftraggeber nur ungekürzt an Dritte weitergegeben werden. Jede Veröffentlichung,
auch von Auszügen, bedarf der Genehmigung durch 3 Pi. Sämtliche Berichte sind rein
beratender Natur und können nicht zu gutachterlichen Zwecken herangezogen werden.
- Arbeitsergebnisse und Berichte beraten den Auftraggeber nach bestem Wissen
aufgrund des Stands der Technik und der eigenen Entwicklungen und Erkenntnisse
von 3Pi für die vom Auftraggeber schriftlich mitgeteilten Betriebsverhältnisse.
Für die Beratung haftet 3 Pi nur nach § 4 dieser Bedingungen
unter dem Vorbehalt, daß der Auftraggeber seiner Sorgfaltspflicht nachkommt,
Arbeitsergebnisse, Berichte und Vorschläge von 3 Pi für die Anwendung auf die
jeweiligen Betriebsverhältnisse durch eigene Versuche auf Eignung nachzuprüfen.
§ 9 Preise, Zahlungsbedingung und Eigentumsvorbehalt
- Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich
sämtliche Preisangaben netto
zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen
Mehrwertsteuer und Versandkosten ab
Sitz von 3 Pi. Zusätzliche, vom Auftraggeber
gewünschte Sonderverpackungen und
Liefermodalitäten sind nicht eingeschlossen. Reise-
und Übernachtungskosten
werden, je nach Anfall, durch 3 Pi gesondert berechnet
- Rechnungen sind unmittelbar nach Erhalt und ohne
Abzüge zur Zahlung durch
Banküberweisung fällig. Skonto wird nicht
gewährt. Arbeitsergebnisse können bis
zur endgültigen Zahlung zurückgehalten werden.
Bei Zahlungsverzug berechnet 3 Pi die gesetzlichen Verzugszinsen sowie
Mahngebühren in Höhe von € 5,00 pro Mahnschreiben.
Die Geltendmachung des weiteren
Verzugsschadens behält sich 3 Pi vor.
Kommt der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht fristgemäß nach,
ist 3 Pi berechtigt, die gesamte Restschuld aus dem Vertrag
fällig zu stellen, auch
wenn Wechsel oder Schecks genommen wurden. Die
Gegenstände des Vertrags
bleiben bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum von 3
Pi. Eine Verpfändung oder
Sicherungsübertragung noch nicht bezahlter
Gegenstände ist unzulässig. Von einer
Pfändung durch Dritte ist 3 Pi unverzüglich zu
benachrichtigen.
§ 10 Berechnungsgrundlage
Eine Berechnungsgrundlage der Leistungen der 3 Pi erfolgt
auf der Basis von Festpreisen bzw. Manntagen. Analysen wie Materialdatenbestimmung etc. und
Untersuchungen mit speziell dafür anzufertigenden Versuchseinrichtungen sowie
Aufträge an Dritte gehen ebenfalls zu Lasten des Auftraggebers und sind gesondert
zu vereinbaren. Werden durch Verschulden des Auftraggebers die in der
Auftragsbestätigung angegebenen Ausführungsfristen überschritten, so behält
sich 3 Pi vor, dem Auftraggeber die entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Nebenarbeiten, Vorbehalte, Änderungen und
Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung
durch 3 Pi. Dies gilt auch für die
Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
Höhere Gewalt oder unabwendbare
Ereignisse entbinden 3 Pi ganz oder teilweise von der
Ausführung des Auftrages.
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden,
so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
dadurch nicht berührt.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Paderborn soweit nicht gesetzlich ein anderes
Gericht zwingend zuständig ist.
Paderborn, im Mai 2008.
Für Ihre Unterlagen:
»Allgemeine Geschäftsbedingungen als PDF (24KB)
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